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LOHN: Alle Ausdrucke funktionieren, nur kann keine Lohnabrechnung ausgedruckt werden. |
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Unter dem Menüpunkt >Dienste< >Einstellungen< >Anzahl Ausdruck Lohnabrechnung< können Sie die gewünschte Anzahl der Ausdrucke (Kopien) einstellen. Verlassen Sie anschließend die Lohnabrechnung und starten Sie das Programm neu. |
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LOHN: Bei Geringverdiener werden keine pauschale KV und RV berechnet und abgeführt |
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Tragen Sie bei der entsprechenden Krankenkasse unter >Beitragssatz GV< die gültigen Pauschalsätze in Prozent ein |
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LOHN: Die Kirchenlohnsteuer wird berechnet und auf der Lohnabrechnung aufgeführt. Beim Ausdruck der Lohnsteueranmeldung ist diese jedoch nicht enthalten |
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Wählen Sie bei den Stammdaten der AN im Feld >Kirche< die entsprechende Kennziffer der Religion. Weiterhin muß im Feld >Ant.in %< der Anteil der jeweiligen Kirche an der berechneten Kirchen-lohnsteuer eingetragen werden. |
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LOHN: Wie kann ich die Daten der Lohnabrechnung sichern? |
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Aufgrund der Datenmenge der Windows-Version ist ein sichern auf Disketten leider nicht mehr möglich. Da Windows kein Backup-Programm mehr im Betriebssystem integriert hat, müßte mit copy gearbeitet werden. Dabei würden je nach Anzahl der Mandanten und Arbeitnehmer bis zu 15 Disketten benötigt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, auf ein Bandlaufwerk zur Sicherung zurückzugreifen. Dabei kann u.U. die ganze Festplatte gesichert werden. Bei einem Plattencrash können Sie dann einfach die ganze Platte zurücksichern. |
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LOHN: Bei Geringverdiener (mini-job) wird die pauschale Lohnsteuer korrekt berechnet und im Kassenjournal angezeigt, im Beitragsnachweis an die Bundesknappschaft fehlt aber die korrekte Summe. |
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Hier fehlt bei den entsprechenden AN der Eintrag der Krankenkasse. Die Summe wird zwar korrekt berechnet, aber das Programm kann nicht erkennen, an welche Kasse der Betrag überwiesen werden sollte.
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| Hier liegt der Fehler in der Systemsteuerung Ihres Computers. Wechsel Sie zu >Systemsteuerung - Ländereinstellungen - Datum. Geben Sie hier bei "kurzes Datum" TT.MM.JJJJ ein. Klicken Sie dann auf übernehmen. | ||
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| Nein, Grundätzlich wird ein ELSTER-Zertifikat nur für eine Lohnsteuer-Bescheinigung benötigt. | ||
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